Einbehaltungspflicht: automatische Nachverfolgung


Einbehaltungspflicht. Welche Unternehmen müssen prüfen, ob ihre (Sub-)Unternehmer Sozial- oder Steuerschulden haben?
Jedes Unternehmen, das mit (Sub-)Unternehmern aus dem Baugewerbe, der Fleischverarbeitung, Sicherheitsdiensten, Wartungs- oder Reinigungsfirmen zusammenarbeitet.


**Was ist die Einbehaltungspflicht?**
Sind Sie ein Auftraggeber, der Arbeiten durch einen Unternehmer ausführen lässt? Oder ein Unternehmer, der einen Subunternehmer beauftragt? Dann sind Sie verpflichtet, VOR der Zahlung der Rechnung zu prüfen, ob Ihr Vertragspartner Steuerschulden oder Sozialschulden hat.
Liegt eine Schuld vor, müssen Sie einen Teil der Rechnungssumme direkt an die Steuerbehörde oder die Sozialversicherung (RSZ) abführen.
Bei Sozialschulden sind das **35 %** des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.).
Bei Steuerschulden müssen **15 %** des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) einbehalten und überwiesen werden.

**Sanktion**
Stellt sich nach der Zahlung heraus, dass der (Sub-)Unternehmer dennoch Schulden hatte, haften Sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Sie müssen ein zweites Mal zahlen.
Für Sozialschulden haften Sie für den gesamten Auftragswert (ohne MwSt.).
Bei Steuerschulden beträgt die Haftung 35 % des Gesamtbetrags.

**Zeitaufwändig und personalintensiv**
Die Einhaltung der Einbehaltungspflicht ist ein zeitintensiver Prozess. Viele Unternehmen verfügen nicht über die nötigen Ressourcen oder das Personal, um dies ordnungsgemäß zu verfolgen – mit dem Risiko, für die Schulden ihrer (Sub-)Unternehmer haften zu müssen.

**Onyx One**
Mit der Online-Plattform **Onyx One** läuft dieser Prozess automatisch ab.
Hat ein (Sub-)Unternehmer Steuerschulden oder Sozialschulden?
Dann werden Sie automatisch benachrichtigt.
Und Onyx One kann noch viel mehr:

– Vertragsmanagement
– Subunternehmermanagement
– Qualifikationsmanagement
– Automatische Zertifikatsverfolgung
– Online-Schulungen und E-Learning (Zugangsschulungen, praktische Schulungen)
– Verwaltung von Sicherheitsdokumenten
– Verfolgung von Sicherheitsanweisungen


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